Zeitgenössisches Bauen ?

Da gibt es eine Bauparzelle an bester Lage in einer Vorortsgemeinde der Schweizer Kapitale. Es wird kein unbebautes Land benötigt (auf der Parzelle steht ein Abbruchobjekt). Die Fläche des Grundes ist von beachtlicher Grösse. Im weiten Umkreis gibt es keine historischen oder speziell interessanten Gebäude, die nach Rücksichtnahme verlangen. In unmittelbarer Nachbarschaft sind Hochhäuser. Die Parzelle ist voll erschlossen, öV einen Steinwurf entfernt. Ein Naherholungsgebiet und der See sind vor der Tür und doch nicht frei in unbebautem, schützenswertem Raum. Ein Glücksfall sozusagen. Auf der Parzelle hätte –  ohne zu übertreiben – Architektur von nationaler Bedeutung entstehen können und das 10 Fahrminuten vom Hauptbahnhof entfernt…..

Obiges Bild zeigt einen Ausschnitt der real entstandenen Tristesse.   Es zeigt in brutalster Weise, was ein Baugesetz (was wird da eigentlich geregelt ?),  Kleingeist, Visions- und Geschmackslosigkeit sowie Profitdenken anrichten können.

Solche Bauten stehen dominant im öffentlichen Raum und verlangen eigentlich von den Erbauern auch Rücksichtnahme und Verantwortung gegenüber den Mitmenschen. Solche Schandmale wie das hier legal entstandene, kränken jeden guten Geschmack, berauben verantwortungsvolle, fortschrittliche und weiterdenkende Bauherren und Architekten der Wirkungsfelder und schaffen mit der stumpfen und plumpen Kleckerei auch ein abgetakeltes Allgemeinbefinden in diesen „Wohnstätten“.

Ein Baugesetz das seine Existenz und seine Integrität rechtfertigen will, verlangt hier umgehend RÜCKBAU und DENK-Pause!

 

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